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Plötzlich Pflegebedürftig - Was nun?
Von heut auf morgen ein Pflegefall, für die meisten von uns ist das schlimm genug. Man steht vor einer großen Herausforderung und die Familie muss von einem auf den anderen Tag alles organisieren und planen.
Die meisten Pflegebedürftigen möchten lieber Zu Hause gepflegt und betreut werden. Sie müssen sich die Frage stellen, wer übernimmt die Pflege? Wer kann Ihnen dabei helfen? Und welche Leistungen kann ich bei der Pflegekasse beantragen? Daher empfehlen wir Ihnen wichtige Informationen vorab bei den Krankenkassen einzuholen und sich damit auseinanderzusetzen. In der ersten Linie kann Ihnen die Verhinderungspflege helfen. Wir informieren und klären Sie gerne auf und helfen Ihnen bei den Anträgen.


Was ist die Verhidnerungspflege?
Pflegende Personen brauchen auch mal eine Erholung von der Pflege und nimmt sich z.B. Urlaub oder ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 bis 5 die Kosten für die Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr.
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Von heut auf morgen ein Pflegefall, für die meisten von uns ist das schlimm genug. Man steht vor einer großen Herausforderung und die Familie muss von einem auf den anderen Tag alles organisieren und planen.
Die meisten Pflegebedürftigen möchten lieber Zu Hause gepflegt und betreut werden. Sie müssen sich die Frage stellen, wer übernimmt die Pflege? Wer kann Ihnen dabei helfen? Und welche Leistungen kann ich bei der Pflegekasse beantragen? Daher empfehlen wir Ihnen wichtige Informationen vorab bei den Krankenkassen einzuholen und sich damit auseinanderzusetzen. In der ersten Linie kann Ihnen die Verhinderungspflege helfen. Wir informieren und klären Sie gerne auf und helfen Ihnen bei den Anträgen.

Wie hoch ist die Erstattung für die Verhinderungspflege?
Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen.
Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.
Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege kann die Kurzzeitpflege im Kalenderjahr bis zu 806 Euro in Anspruch genommen werden.
Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.
Wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Möglichkeit der teilstationären Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht eine teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf vollstationäre Kurzzeitpflege.
Stand 04.04.2023 Quelle: bundesgesundheitsministerium.de
Kosten von der Pflegeversicherung rückerstatten lassen
- Verhinderungspflege
- bis zu 2.418 € / Jahr
- Pflegegeld
- 316 - 901 € / Monat
10 Gründe, warum Sie die
Verhinderungspflege beantragen sollten.
1.
"Pflegende Angehörige können die Verhinderungspflege nutzen, um sich eine dringend benötigte Auszeit von der Pflege zu nehmen."
2.
"Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich für einen begrenzten Zeitraum von ihrer Pflegetätigkeit zu befreien."
3.
"Senioren, die in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden, können von der Verhinderungspflege profitieren, wenn ihre Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist."
4.
"Die Verhinderungspflege kann eine ideale Lösung sein, um die Pflege eines Angehörigen zu gewährleisten, während der primäre Pfleger eine medizinische Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt hat."
5.
"Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, müssen pflegende Angehörige den Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Pflegekasse einreichen."
6.
"Die Verhinderungspflege kann sowohl ambulant durch einen Pflegedienst als auch stationär in einem Pflegeheim erfolgen, je nach den Bedürfnissen und Vorlieben des Pflegebedürftigen."
7.
"Während der Zeit der Verhinderungspflege wird die Betreuung des Pflegebedürftigen von einer qualifizierten Ersatzpflegeperson übernommen."
8.
"Die Verhinderungspflege bietet nicht nur Entlastung für die pflegende Person, sondern ermöglicht dem Pflegebedürftigen auch soziale Kontakte außerhalb des üblichen Pflegeumfelds."
9.
"Pflegende Angehörige sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege informieren, um im Bedarfsfall schnell handeln zu können."
10.
"Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Maßnahme, um die häusliche Pflege langfristig aufrechtzuerhalten und Überlastungssituationen zu vermeiden."

FAQ
Haben Sie eine Frage? Bitte schauen Sie nach einer Antwort.
Gründe für die Inanspruchnahme können Urlaub, Krankheit oder auch Reha-Maßnahmen sein. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben. Ab Pflegegrad 2 haben Sie ein Recht auf Verhinderungspflege. Liegt kein Pflegegrad vor besteht die Möglichkeit der Übergangspflege. Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (z. B. Angehörige) mindestens sechs Monate (Vorpflegezeit) zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der des Pflegegrads gleichgesetzt.
Die Dauer für die Verhinderungspflege beträgt maximal 6 Wochen (42Tage) pro Kalenderjahr. Die Leistungen von 42 Tagen können komplett oder in Abschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur in Stunden genommen werden.
Der Antrag kann rückwirkend bis zu 4 Jahren beantragt werden. Auch können Ansprüche auf Kostenerstattung bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Pflegebedürftigen geltend gemacht werden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Für die Verhinderungspflege kann auch noch 50 % der Kurzzeitpflege (stationäre Unterbringung im Pflegeheim) angerechnet werden - somit erhöht sich der Gesamtbetrag pro Kalenderjahr auf maximal 2.418 Euro.
Wer vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits Pflegegeld erhalten hatte, bekommt während der Verhinderungspflege 50 % des Pflegegeldes weitergezahlt.
Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei den zuständigen Krankenkassen gestellt. Wir empfehlen Ihnen sich vor Beginn der Verhinderungspflege bei den Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe der Verhinderungspflege zu informieren.
Ob das Pflegegeld gekürzt wird, hängt von Dauer ab. Wenn die Pflegeperson nur stundenweise verhindert ist, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Stundenweise heißt, nicht länger als 8 Stunden in Anspruch genommen. Ist die Pflegeperson doch länger verhindert, wird das Pflegegeld während der Zeit um 50% gekürzt. Ausgenommen sind hierbei der erste und der letzte Tag, an diesen Tagen wird das volle Pflegegeld ausbezahlt.
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